Vorsicht vor unseriösen Gutachtern

Die oft mangelhafte Qualität der Gutachten hängt mit einem weiteren Problem zusammen:

Zum Sachverständigen vor Familiengerichten kann theoretisch jeder Mensch mit jedem Beruf ernannt werden, nicht nur Psychologen oder Pädagogen.
Auch müssen Gutachter keine Berufserfahrung nachweisen. Schon Uni-Absolventen ohne Lebens- oder Berufserfahrung können ein Urteil über die Zukunft ganzer Familien abgeben. Fortbildung ist für Gutachter nicht – wie für alle anderen Heilberufe – vorgeschrieben. Und eine Kammer, die ihr korrektes Arbeiten überwachen könnte, fehlt.
Das Problem ist längst auch an den Gerichten bekannt – und wird seit Jahren hingenommen! (Artikel von Christoph Berndt)
Gutachter die auf ihre nachgewiesenen Fehler angesprochen werden, reagieren daher mit Drohungen, wie das Veröffentlichen von Falschgutachten und versuchen Menschen unter Druck zu setzen.
Aber genau diese kriminellen schlampigen Gutachter müssen öffentlich benannt werden! Achtet unbedingt auf die folgenden Punkte:
Sollte der Gutachter euch keinen Vertrag geben, in dem die einzelnen Leistungen und die veranschlagten Preise stehen, dann unbedingt die Hände weg!Gebt „nie“ Originale Unterlagen heraus! Lasst am besten unbemerkt eine Videokamera laufen! Achtet auf die Angaben welche das Gutachten enthält! Vor allem achtet darauf, das der gewählte Gutachter dem
DguSV-Sachverständigenverband“ angehört!

Achtet unbedingt auf die folgenen Punkte:

  1. Solte der Gutachter euch keinen Vertrag geben, in dem die einzelnen Leistungen und die veranschlagten Preise stehen, dann unbeding die Hände weg!
  2. Gebt „nie“ Originale Unterlagen heraus!
  3. Lasst am besten unbemerkt eine Videokamera laufen!
  4. Achtet auf die Angaben welche das Gutachten enthält!
  5. Vor allem achtet darauf, das der gewählte Gutachter im Sachverständigenverband angehört!

Wichtiger Hinweis: Für fehlerhafte Gutachten, hat man eine Widerspruchszeit von 3 Jahren!